AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Diskuszucht Stendker GmbH & Co. KG bei Geschäften zwischen Unternehmern
Geltungsbereich und
Änderungsvorbehalt
1. Die nachstehenden
Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem
Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren,
soweit es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14
BGB handelt. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die der
Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für den
Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen zu ändern
oder zu ergänzen. Die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
können auf der Webseite des Verkäufers (www.Diskuszucht-Stendker.de) eingesehen
oder durch den Kunden beim Verkäufer angefordert werden.
II. Angebote, Vertragsschluss,
Kreditwürdigkeit
1. Sämtliche Angebote,
unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in
sonstiger Weise erteilt werden, sind für den Verkäufer erst
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur
Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
2. Frühere Angebote werden mit Erscheinen eines neuen
Angebots bzw. einer aktualisierten Preisliste ungültig. Sonderangebote
gelten nur solange der Vorrat reicht.
3. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Fotos, Zeichnungen
sowie andere Unterlagen, die zu dem unverbindlichen Angeboten des
Verkäufers gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind
nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet worden sind.
4. Der Verkäufer behält sich vor, die versprochene
Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass
die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes
Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der
Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen
des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden
gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen.
5. Die Bereitstellung von Leistungen setzt die
Kreditwürdigkeit des Kunden voraus. Der Verkäufer behält sich vor,
eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden vor oder nach Annahme des
Auftrags vorzunehmen. Als Voraussetzung für die Annahme eines Auftrags ist
der Verkäufer berechtigt, vom Kunden eine angemessene Sicherheit
in Form von Vorauszahlungen, einer Kaution oder der Vorlage einer Bürgschaft
eines Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland zu verlangen. Ist die Sicherheit
nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Aufforderung geleistet, kann der
Verkäufer die Leistungserbringung verweigern.
III. Leistungsumfang
Der Käufer beauftragt den
Verkäufer zur Lieferung der Ware (Zierfische, Fischfutter) aus den vom
Verkäufer in den Angebotslisten aufgeführten Positionen. Grundlage
einer Bestellung sind die Angebotslisten in der jeweils gültigen
Fassung.
IV. Lieferung, Preise, Leistungszeit
1.
Die Lieferungen erfolgen per Spedition „ab Werk“ Warendorf.
Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers. Ab einem Nettowarenwert der
Diskusfische von 500,00 Euro pro Bestellung liefert der Verkäufer frei Haus
innerhalb Deutschlands. Die aktuellen nationalen und internationalen Frachtkosten
sind bei dem Verkäufer jeweils zu erfragen. Nach Mitteilung hat der Kunde
die Möglichkeit, den Auftrag zu bestätigen oder zu stornieren.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse soweit dadurch
keine Rechtsverletzung vorliegt.
2. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie eventuell anfallender Verpackungs-
und Transportkosten. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Frühere Angebote werden mit Erscheinen eines neuen Angebots bzw. einer
aktualisierten Preisliste ungültig. Sonderangebote gelten nur solange der
Vorrat reicht.
Bei internationalen Sendungen trägt der Käufer die landesübliche
Einfuhrumsatzsteuer.
3. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Kunden oder
seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare
Transportschäden und eventuelle Verluste sind unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von
dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
4. Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich
unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich
schriftlich vereinbart.
5. Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich
vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug
gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend
vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei dem Verkäufer
oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
6. Soweit eine Lieferung ausdrücklich vereinbart wurde,
beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
der Beibringung der vom Käufer gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwaig vereinbarten
(An)zahlung.
7. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
V. Gefahrübergang, Verpackungs- und
Versandkosten
1. Die Lieferung erfolgt auf
Gefahr des Verkäufers. Sobald die Waren an den Käufer
übergeben worden sind, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt
auch bei Teillieferungen.
2. Der Verkäufer berechnet pro anfallende Transportbox den
Preis laut aktueller Preisliste in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe
der Verpackungsverordnung, werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind die
original Thermo-Transportboxen im gut erhaltenden Zustand und Euro-Paletten sowie
andere Mehrweg-Ladungsträger. Der Käufer ist verpflichtet, für
eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu tragen, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart worden ist. Die Rücksendung der Transportboxen geht
zu Lasten des Käufers. Der Wert der zurückgesendeten Boxen wird mit der
nächsten Lieferung verrechnet bzw. gutgeschrieben.
4. Die Lieferungen erfolgen per Spedition ab Warendorf.
Frachtkosten gehen zu Lasten des Empfängers. Ab einem Nettowarenwert der
Diskusfische von 500,00 Euro liefert der Verkäufer frei Haus innerhalb
Deutschlands. Die aktuellen nationalen und internationalen Frachtkosten sind bei
den Verkäufer jeweils zu erfragen. Nach Mitteilung hat der Kunde die
Möglichkeit, den Auftrag zu bestätigen oder zu stornieren.
5. Folgende Versandmöglichkeiten sind vom Verkäufer
vorgesehen:
- per Spedition „GO! General Overnight“:Haus-Haus(in Deutschland erfolgt die Zustellung bis 12:00 Uhr mittags (Inseln ausgenommen).
- Flugversand: ab Frankfurt, Düsseldorf, Köln/Bonn, Hannover
Flughafen
- Anlieferungstour: Haus-Haus. Die Berechnung erfolgt nach anteiligen
Frachtkosten.
- Abholung: Diese ist bei vorheriger Anmeldung zu unseren Geschäftszeiten
möglich.
Die anfallenden Versandkosten sind jeweils beim Verkäufer abzufragen.
VI. Gewährleistung
1. Ist der Kauf
für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die
empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach
ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und,
sofern sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu
machen.
2. Bei Versand hat der Käufer die empfangene Ware
unverzüglich, sofern sich ein Mangel zeigt, diesen auch dem
Frachtführer nachweisbar anzuzeigen und auch darüber den Verkäufer
unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt, wenn Waren mit Verspätung
oder mit zu niederen Temperaturen eintrifft.
3. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die
Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff.
HGB.
4. Die Ansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache
(Nacherfüllung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat
der Käufer das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten.
5. Zum Verkauf gelangen nur äußerlich gesund
erscheinende Tiere. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Versenders. Lebende
Ankunft wird bei planmäßigem Transportablauf garantiert. Sollte es
dennoch zu Verlusten kommen, so hat der Empfänger diese noch am gleichen Tag
schriftlich anzugeben.
6. Lebende Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen, d.h. eine
Rücksendung der Fische an den Versender ist grundsätzlich nicht
möglich.
7. Farbliche Abweichungen zwischen den Abbildungen auf der
Homepage des Verkäufers und den gelieferten Fischen stellen keinen
Reklamationsgrund dar. Ausnahme ist ein abweichender Farbschlag zu dem bestellten
Farbschlag.
8. Direktanlieferungen an den Endkunden des Käufers lehnt
der Verkäufer grundsätzlich ab. Ausnahmen sind schriftlich
festzuhalten. Reklamationsansprüche gegenüber dem Verkäufer
bestehen bei Direktanlieferungen nicht. Die Reklamationsbearbeitung mit dem
Endkunden liegt bei dem jeweiligen Käufer. Als Ausnahme gilt der eindeutige
Nachweis von groben Fehlern des beauftragten Spediteurs bzw. durch den
Verkäufer.
9. Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den
gesetzlichen Vorschriften.
VII. Fälligkeit und
Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des
Verkäufers sind - soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde -
innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zahlbar.
2. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug,
so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit fünf
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls dem
Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist
der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
3. Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge
einschließlich aller Nebenforderungen und Verzugszinsen ist der
Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag
verpflichtet.
4. Ist der Käufer mit einer fälligen Rechnung in
Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche
Verschlechterung ein, so wird die gesamte Forderung des Verkäufers sofort
fällig. Der Verkäufer kann in diesem Fall für noch ausstehende
Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles
Barzahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum
Eingang aller Zahlungen, einschließlich aller Nebenforderungen, aus dem
Kaufvertrag vor.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder
sonstige, das Eigentum des Verkäufers gefährdende Maßnahmen zu
ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche
gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen dem Verkäufer und dem
Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an den
Verkäufer ab. Dieser nimmt diese Abtretung an.
3. Der Käufer hat den Verkäufer von allen Zugriffen
Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen
Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Schäden und Kosten
zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch
erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter
entstehen.
4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz
einer Mahnung des Verkäufers nicht nach, so kann der Verkäufer die
Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige
Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der
Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer
liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach
Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
IX. Datenschutz
1. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass wir notwendige Daten zu Ihrer Person bzw.
Ihrem Unternehmen für die Bearbeitung der Bestellungen und Anfragen in
unserer EDV speichern.
Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer
Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie
haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und
Löschung Ihrer gespeicherten Daten.
2. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich
Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und
jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung
von Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte
Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte
Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der
übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen
technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns
verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen,
Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu
schützen.
X. Erfüllungsort
Erfüllungsort des
Verkäufers ist Warendorf, Deutschland.
XI. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht,
Gerichtsstandvereinbarung
1. Die Beziehungen
zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes
über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
2. Ist der Käufer Kaufmann, so ist - auch für
Scheck- und Wechselverfahren – das für den Hauptsitz des
Verkäufers zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer im Zeitpunkt der Einleitung des
gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und
Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
im Übrigen nicht. Es gilt dann vielmehr, soweit gesetzlich zulässig,
eine der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommende als vereinbart.